ÖSTERREICHISCHEN FÜHRERSCHEIN ZUM VERKAUF BESTELLEN
Sie müssen einen Führerscheinantrag bei einer Fahrschule stellen. Dies kann jede Fahrschule innerhalb Österreichs sein. Das Verfahren zur Erteilung der Fahrerlaubnis obliegt der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Bezirk sich die jeweilige Fahrschule befindet. Idealerweise müssen Sie sich aber nicht direkt an die Behörde wenden. Privatpersonen können den Unterricht in einer Fahrschule (Theorie und Praxis) frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Mindestalters beginnen (Ausnahmen: Klasse AM – 2 Monate im Voraus und L17 – im Alter von 15 Jahren und sechs Monate). Nach bestandener praktischer Fahrprüfung wird Ihnen eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt. Ihr Fotokarten-Führerschein wird Ihnen innerhalb weniger Tage, nachdem Sie den auf dem Gebührenblatt ausgewiesenen Betrag bezahlt haben, per Post zugesandt.österreichisch Führerschein


Verfahren
Bewerber, die sich bei einer Fahrschule bewerben, werden mit ihren Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen. Das ausgedruckte Protokoll wird dem Antragsteller ausgehändigt, damit dieser es überprüfen und unterschreiben kann, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Dieses Protokoll ersetzt das Antragsformular für den Führerschein.
Dann sind folgende Schritte notwendig:
Fahrstunden nehmen
Legen Sie ein ärztliches Attest vor
Teilnahme an einem Rettungskurs (alle Kategorien außer Kategorie AM – für Kategorie D (DE) muss ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden)
Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung bestehen, erhalten Sie vom Prüfer:
Ihre vorläufige Lizenz;
ein Gebührenblatt und ein Einzahlungsschein für die Verwaltungsgebühren;
für bedingte Lizenzen: eine Erläuterung zu den verwendeten Codes.
Für jede Klasse, für die eine Prüfung bestanden wird, wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der alle Informationen des Lichtbildführerscheins enthält (Personendaten und Führerscheinklassen sowie etwaige Fristen, Einschränkungen oder Auflagen).
Der vorläufige Führerschein muss bei der Ausstellung sowohl vom Prüfer als auch vom Kandidaten unterschrieben werden.
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
für maximal 4 Wochen ab Ausstellungsdatum (Zeitraum kann nicht verlängert werden);
in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis:
innerhalb Österreichs.
Nach Ausstellung eines Lichtbildführerscheins verliert der vorläufige Führerschein seine Gültigkeit. Es muss jedoch nicht an die Behörden zurückgegeben werden.
Bewirbt sich ein Kandidat für mehrere Kategorien, besteht aber nur in einigen davon die Prüfungen, kann er wählen, ob ein Fotokarten-Führerschein ausgestellt wird oder nicht:
Auszustellende Fahrerlaubnis für die Klassen, für die eine Prüfung bestanden wurde:
Der volle Betrag ist zu zahlen (einschließlich Gebühren für die Kategorien, in denen der Kandidat die Prüfung nicht bestanden hat)
Die Bewerbung für die Kategorien, in denen die Prüfung nicht bestanden wurde, gilt als zurückgenommen
Um eine Lizenz für die anderen Kategorien zu erhalten, muss der Kandidat bei der Fahrschule eine Verlängerung seiner Lizenz beantragen
Photocard-Führerschein wird erst nach bestandener Prüfung für die restlichen Kategorien ausgestellt:
Es wird kein Gebührenblatt bereitgestellt
Die Gebühren werden vorübergehend gestundet (für bis zu 18 Monate)
Nach bestandener praktischer Fahrprüfung für die restlichen Klassen wird gegen Zahlung der Gebühren ein Fotokarten-Führerschein ausgestellt
Das Gebührenblatt enthält:
Eine Aufstellung aller angefallenen Kosten (außer Arzt- und amtliche Heilkosten), d.h.:
Führerscheingebühr
Testgebühren
Einzahlungsschein (mit Antragsnummer)
Nach Entrichtung der auf dem Gebührenblatt ausgewiesenen Gebühren stellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Ausstellung des Lichtbildausweises bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Weitere Informationen zum EU-Führerschein mit Fotokarte finden Sie auch auf oesterreich.gv.at.
Spätestens fünf bis zehn Tage nach Einreichung des Ausstellungsantrags wird der Lichtbildausweis per Post an die vom Antragsteller angegebene Adresse versandt.
Lichtbildausweise, die dem Antragsteller nicht zugesandt werden können, werden an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Erforderliche Dokumente
Bei Bewerbung an einer Fahrschule:
Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Identitätsnachweis)
Möglichst Meldebestätigung im Zivilstandsregister (erleichtert die Bearbeitung in der Fahrschule)
Gegebenenfalls Nachweis des akademischen Grades
Die Meldebestätigung kann auf Antrag von der Fahrerlaubnisbehörde über eine Recherche im Zentralen Melderegister (ZMR) bezogen werden.